Kleine Anfrage der SPD

17. August 2011

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage aus dem Kreise der SPD zu dder Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern geantwortet. BT-Drucks.17/6713

„Angesichts dieser verengten Betrachtungsweise verwundert das Ergebnis des Forschungsberichts nicht, am Kindeswohl orientierte Gründe würden bei der Ablehnung der gemeinsamen Sorge nur eine untergeordnete Rolle spielen.“

Die SPD zielt darauf ab, die Entscheidung des BVerfG vom 21.07.2010, mit der nicht ehelichen Vätern der Zugang zur Justiz gewährt worden ist, durch die nachträgliche Infragestellung seiner tatsächlichen Entscheidungsgrundlage zu relativieren.